Bestellungen aus dem Ausland in die Schweiz: Zollbesteuert oder nicht?

Um auf einen Kommentar eines früheren Tickets, eine Zusammenfassung der Steuerkriterien und der Steuern, die bei der Lieferung von Waren in der Schweiz, per Post oder einem anderen Versandhändler besteuert werden, zurückzupfen.

Die Situation ab 2019:

Wenn Sie eine Ware aus dem Ausland in die Schweiz bestellen, sind Sie in der Regel von der Zahlung ausländischer Mehrwertsteuer befreit, die daher von dem Betrag abgezogen wird, der während des Bestellvorgangs angezeigt wird. So zum Beispiel bei Amazon. Das ist bei «kleinen» Händlern, die die ausländische Mehrwertsteuer nicht abziehen, seltener.

Die Schweizer Mehrwertsteuer wird bei der Einreise in die Schweiz (Mehrwertsteuer) besteuert. Das Gesetz änderte sich Anfang 2019 und verpflichtet nun die «großen» ausländischen Kaufleute, die Mehrwertsteuer direkt während des Bestellvorgangs zu erheben. Amazon.fr (und auch Amazon.de) zieht die französische Mehrwertsteuer (oder Deutsch …) ab und addiert die Schweizer Mehrwertsteuer (2,5% für Bücher und 7,7% für den Rest) aller Bestellungen, die an eine Schweizer Adresse geliefert werden.

In diesem Fall gibt es keine zusätzliche Zollsteuer, die vom Spediteur erhoben wird (Post oder andere)

Daher müsse man ab 2019 auch die Schweizer Mehrwertsteuer für «kleine» Bestellungen zahlen, was vorher nicht der Fall war. Für die größeren Aufträge verschwindet hingegen die Zollabfertigungsgebühr. Dieses System hat den großen Vorteil für den Verbraucher, die unangenehme Überraschung der Zollabfertigung zu vermeiden: Wir kennen die Endkosten direkt, und es wird keine zusätzlichen Zollgebühren geben.

Amazon-Kundenservice-Hilfe hält aktuelle Informationen dazu:

Achtung: Einkäufe, die auf dem Amazon-Marktplatz getätigt werden, unterliegen nicht diesem neuen System, sondern den unten stehenden Systemen.

So kommt es zum zweiten Fall: Für die kleineren Kaufleute, die diesem System nicht unterliegen, gibt es bei der Bestellung keine Abrechnung der Schweizer Mehrwertsteuer, und die Zollabfertigung wird der Firma anvertraut, die das Paket liefert. , zum Beispiel bei der Schweizerischen Post.

Das Prinzip der Besteuerung der Mehrwertsteuer lautet dann: Der Schweizer Zoll (per Post oder andere) erhebt die Schweizer Mehrwertsteuer Wenn die Schweizer Mehrwertsteuer 5 FRS übersteigt: In der Schweiz gibt es 3 Mehrwertsteuersätze. Von diesen betreffen uns 2: Die Quote von 2,5% für Lebensmittelgrundprodukte, Bücher, etc.) Und die Quote von 7,7 Prozent sagt «normal», zum Beispiel DVDs oder elektronische Geräte.

Es wird daher besteuert, wenn der Bestellwert übersteigt: (5/2,5 * 100) = 200 FRS für die Bücher (5/7,7 * 100) = 64,93 FRS für den Rest. Tatsächlich sind diese Werte laut Post 200 und 65 Frs: Sie haben sich aufgerundet. Dazu kommen 18 Franken Verwaltungsgebühren, die per Post abgerechnet werden, oder, wie ich glaube, 35 Franken, wenn es ein anderes Unternehmen wie DHL ist, das die Zollabfertigung macht.

Nehmen wir also ein Beispiel für diesen zweiten Fall: Wer für 60 Franken DVDs kauft, wird beim Zoll nicht besteuert, keine Sorge. Auf der anderen Seite, wenn Sie für 66 FRS der DVD kaufen, zahlen wir 66 + 18 (Verwaltungskosten) + 5.10 FRS der Mehrwertsteuer, IE 87.10 FRS. Deutlich weniger vorteilhaft …

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